Personen, welche mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum (Berechnung nach SKOS) aus zu kommen haben, oder die durch eine unerwartete finanzielle Belastung in Not sind, dürfen sich bei uns melden. 

Dabei sehen wir nicht auf die soziale, kulturelle oder religiöse Herkunft der Person !

Viele bezugsberechtigte Personen sind bereits im Besitz der Caritas-/ Kulturlegikarte oder eines Sozialausweises.

 

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bezugsberechtigt sind, können wir dies auch vor Ort abklären.

Bringen Sie ihre Einkommenspapiere ( Lohnausweis / RAV-Belege / Steuerrechnung ) und ihre ID mit.

Bei der Berechnung halten wir uns an die aktuellen SKOS- Richtlinien.